Verkehrsunfall – Was tun?

 

Heutzutage ist fast jeder mobil, nicht selten zählen einzelne Haushalte zwei oder drei Kraftfahrzeuge, Menschen ohne Führerschein sind eher die Ausnahme. Es erstaunt dennoch nicht, dass viele oft nicht wissen, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist und welche Ansprüche man möglicherweise hat, denn Verkehrsrecht ist für einen Laien schwer zu überschauen. Auf Fragen zur Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche oder zur Schadenshöhe bekommen Sie durch einen Anwalt für Verkehrsrecht eine fachkundige Beratung.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts hilft Ihnen regelmäßig, einen höheren Schadensersatz durchzusetzen, als wenn sie ohne anwaltliche Vertretung agieren.

Was tun bei einem Verkehrunfall?

Die Frage – wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall? – sollte sich jeder Fahrer bereits gestellt haben, bevor es ernst wird, denn am Unfallort wird rationales Handeln durch Aufregung, Angst und Zeitdruck sowieso schon erschwert. Informiert man sich jedoch vorher, so hat man die Chance vieles richtig zu machen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Durch eine kleine Unachtsamkeit kann ein Unfall eine Lawine von Haftungsfolgen auslösen. Deshalb ist es wichtig, zu allererst Ruhe zu bewahren und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Je nach Schwere des Unfalls kann die Unfallstelle andere Verkehrsteilnehmer gefährden und wer löffelt die Suppe später aus? Hoffentlich nicht Sie, doch das muss dann erst noch geklärt werden. Sichern Sie die Unfallstelle ab.

Wenn Sie sich fragen, ob man das Auto stehen lassen soll, oder aus dem Verkehr entfernen soll, so müssen Sie abwägen. Ist der Schaden eher gering, das Auto noch fahrtüchtig und weitere Verkehrsteilnehmer werden durch das Auto gefährdet, so fahren Sie es an eine Stelle, wo es nicht stört. Ist der Schaden jedoch unüberschaubar groß – meist wird es unmöglich sein das KFZ wegzubewegen – oder besteht keine Beeinträchtigung für andere (z.B. einsamer Feldweg), so sollten Sie keine Unfallspuren beseitigen (weggeschleuderte Autoteile nicht aufsammeln, denn diese können Aufschluss über die Aufprallgeschwindigkeit geben) und den Unfall durch die Polizei aufnehmen lassen.

Informationen Sammeln

Notieren Sie sich die Kontaktdaten (Ausweis zeigen lassen) aller unmittelbar und mittelbar am Unfall Beteiligten:

  • Autokennzeichen
  • Fahrzeugführer
  • Fahrzeughalter
  • Versicherung der oben genannten Personen (Vertragsnummer, kostenfrei unter         Tel.: 0800 25 026 00, dem Zentralruf der Autoversicherer, zu ermitteln.)
  • Zeugen
  • Polizeibeamte

Sichern Sie Beweise durch Fotos, Unfallbericht (Unterschrift durch Beteiligte), Ort und Zeit.

Wen rufe ich zuerst an?

Sind Personen verletzt, rufen Sie zuerst die Polizei. Auch bei schweren Sachschäden, Beteiligten unter Alkohol-/ Drogeneinfluss oder aus dem Ausland ist die Polizei zu verständigen.

Ihre Versicherung ist in jedem Fall zu informieren. Sehen Sie jedoch davon ab, irgendwelche Schuldeingeständnisse zu machen,…

…bevor Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht kontaktiert haben. Erst recht sollten Sie darauf verzichten, vor einer anwaltlichen Beratung die Unfallversicherung des Gegners zu kontaktieren.

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