Fristsachen

Nahezu jede rechtliche Handlungsalternative ist an eine eng begrenzte Frist gebunden. Für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verbleiben dem Betroffenen in der Regel ab Zustellung lediglich Wochen um gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen.

Rechtsmittel gegen Urteile sind an noch kürzere Fristen gebunden. Hier gilt es, schnell zu handeln ab „Verkündung“ des Urteils. Die „Verkündung“ des Urteils kann teilweise mit dem Zeitpunkt des Urteilsspruchs auseinander fallen, so dass die Frist erst später zu Laufen beginnt. Dennoch ist eine Woche WENIG Zeit, so dass Sie in jedem Fall zu Ihrem Anwalt gehen sollten, wenn eine für Sie nachteilige rechtliche Entscheidung getroffen wurde.

Das Sprichwort „Zeit ist Geld“ findet auch hier seinen Einschlag, denn wer nicht rechtzeitig handelt, kann teilweise sehr viel Geld verlieren. Schlimmer trifft es hingegen diejenigen, die durch verspätetes Handeln Freiheitsrechte einbüßen müssen.